Für jede Phase eines Unternehmens gibt es die passende Rechtsform. Die gewählte Rechtsform hat Auswirkungen auf Besteuerungsfragen, sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen, Haftungsfragen, Finanzierungsmöglichkeiten, Entnahme von Gewinnen, Bedingungen für eine Beteiligung oder Betriebsaufgabe.
Die Wahl der für sich richtigen Unternehmensform ist stets eine individuelle Entscheidung des Unternehmers. Die Unternehmensform kann in Österreich an die entsprechende Lebensphase des Unternehmens angepasst werden. So kann zu Beginn der Selbständigkeit die Rechtsform des Einzelunternehmers von Vorteil, mit steigendem Gewinn und Unternehmenswachstum kann jedoch eine andere Rechtsform von Vorteil sein. Daher ist in entsprechenden zeitlichen Abständen eine Überprüfung der gewählten Rechtsform notwendig.
Österreich ist ein Land, das seinen Unternehmern viele Rechtsformen anbietet, um ihre unternehmerische Tätigkeit auszuüben. Die wichtigsten sind:
Einzelunternehmen (EU)
GmbH bzw. Flexco (seit 01.01.2024)
AG
OG
KG
GSBR
Übersicht der Rechtsformen
Gründungskosten
Kaum bis sehr geringe
Haftungsrisiko
Hoch
Buchhaltung
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zu einem Umsatz von EUR 700.000,00; danach doppelte Buchhaltung
Offenlegung
Keine
Besteuerungssubjekt
Einzelunternehmer/in
Entnahme / Ausschüttung
Entnahmen prinzipiell immer möglich
Verlustausgleich
Betriebliche Verluste können grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet werden
Thesaurierung
Es gibt keine Begünstigung für nicht entnommene Gewinne
Gründungskosten
Geringe Kosten für Gesellschaftsvertrag und Firmenbucheintragung
Haftungsrisiko
Hoch: Alle Gesellschafter haften persönlich, solidarisch und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen
Buchhaltung
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zu einem Umsatz von EUR 700.000,00; danach doppelte Buchhaltung
Offenlegung
Keine
Besteuerungssubjekt
Gesellschafter/in
Entnahme / Ausschüttung
Entnahmen durch die Gesellschafter prinzipiell immer möglich
Verlustausgleich
Betriebliche Verluste können grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet werden
Thesaurierung
Es gibt keine Begünstigung für nicht entnommene Gewinne
Gründungskosten
Geringe Kosten für Gesellschaftsvertrag und Firmenbucheintragung
Haftungsrisiko
Hoch: Komplementär haftet persönlich, solidarisch und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.
Kommanditist haftet grundsätzlich nur mit seiner Haftungseinlage.
Buchhaltung
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zu einem Umsatz von EUR 700.000,00; danach doppelte Buchhaltung
Offenlegung
Keine
Besteuerungssubjekt
Gesellschafter/in
Entnahme / Ausschüttung
Entnahmen durch den Komplementär prinzipiell immer möglich; Kommanditist nur eingeschränkt mit zugewiesenem Gewinn
Verlustausgleich
Betriebliche Verluste können grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet werden
Thesaurierung
Es gibt keine Begünstigung für nicht entnommene Gewinne
Gründungskosten
Kaum bis sehr geringe; Gesellschaftsvertrag empfohlen
Haftungsrisiko
Hoch: Alle Gesellschafter haften persönlich, solidarisch und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen
Buchhaltung
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zu einem Umsatz von EUR 700.000,00; danach doppelte Buchhaltung
Offenlegung
Keine
Besteuerungssubjekt
Gesellschafter/in
Entnahme / Ausschüttung
Entnahmen durch die Gesellschafter prinzipiell immer möglich
Verlustausgleich
Betriebliche Verluste können grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet werden
Thesaurierung
Es gibt keine Begünstigung für nicht entnommene Gewinne
Gründungskosten
Stammkapital: mind. EUR 10.000,00; davon müssen EUR 5.000,00 einbezahlt werden
Haftungsrisiko
Grundsätzliche Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital
Buchhaltung
Doppelte Buchhaltung
Offenlegung
Jährliche Offenlegung des Jahresabschlusses im Firmenbuch
Besteuerungssubjekt
GmbH
Entnahme / Ausschüttung
Ausschüttung des Bilanzgewinnes mit Gesellschafterbeschluss möglich
Verlustausgleich
Verluste bleiben bei der Gesellschaft (Ausnahme: Gruppenbesteuerung)
Thesaurierung
Verbleibende Gewinne werden nur mit der Körperschaftsteuer (KÖSt) belastet
Gründungskosten
Stammkapital: mind. EUR 10.000,00; davon müssen EUR 5.000,00 einbezahlt werden
Haftungsrisiko
Grundsätzliche Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital
Buchhaltung
Doppelte Buchhaltung
Offenlegung
Jährliche Offenlegung des Jahresabschlusses im Firmenbuch
Besteuerungssubjekt
GmbH
Entnahme / Ausschüttung
Ausschüttung des Bilanzgewinnes mit Gesellschafterbeschluss möglich
Verlustausgleich
Verluste bleiben bei der Gesellschaft (Ausnahme: Gruppenbesteuerung)
Thesaurierung
Verbleibende Gewinne werden nur mit der Körperschaftsteuer (KÖSt) belastet
Gründungskosten
Stammkapital: mind. EUR 70.000,00
Haftungsrisiko
Grundsätzliche Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital
Buchhaltung
Doppelte Buchhaltung
Offenlegung
Jährliche Offenlegung des Jahresabschlusses im Firmenbuch
Besteuerungssubjekt
GmbH
Entnahme / Ausschüttung
Ausschüttung des Bilanzgewinnes mit Gesellschafterbeschluss möglich
Verlustausgleich
Verluste bleiben bei der Gesellschaft (Ausnahme: Gruppenbesteuerung)
Thesaurierung
Verbleibende Gewinne werden nur mit der Körperschaftsteuer (KÖSt) belastet
Stand: Dezember 2025 – Sämtliche Angaben in diesem Infoblatt erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr.